Presse-Spiegel
Aktuelles:

Hintergründe:
Am 20.12.2024 wurden am Windkraftstandort ES-02 Sümpflesberg / Königseiche in Ebersbach – Büchenbronn (Baden-Württemberg, Landkreis Göppingen) zwei Windkraftanlagen des Typs Nordex N 149 in Betrieb genommen. Seither kommt es in Uhingen-Baiereck im Nassachtal zu massiven Beschwerden über Lärmbelästigungen. Der Ortschaftsrat von Nassachtal / Diegelsberg hat deshalb eine Bürgerbefragung zu den Auswirkungen der Windkraftanlagen durchgeführt.
Ergebnisse der Bürgerbefragung in Baiereck:
https://www.uhingen.de/mitteilung/Windkraft-Ergebnis-Buergerbefragung-article4298
Alle 264 Haushalte in Baiereck wurden befragt; Rückläufe 201 (Rücklaufquote 76%)
Für 96% haben die zwei Windkraftanlagen am ES-02 Sümpflesberg / Königseiche Auswirkungen auf den Alltag;
Die überwiegende Mehrheit fühlt sich stark bis sehr stark in ihrem Alltag beeinflusst.
Ca. 80% bewertet die Auswirkungen der Windkraftanlagen als sehr negativ.
Ca. 80% fühlen sich durch die Schallemissionen in der Nacht sehr stark beeinträchtigt.
Ca. 40% fühlen sich durch Schattenschlag sehr stark beeinträchtigt.
Folgen und Auswirkungen auf den Alltag sind:
Schlafstörungen (60%), Nutzung Garten / Terrasse fraglich (20%), Konzentrationsschwierigkeiten (16%), Unruhe / Nervosität (16%), Kopfschmerzen (16%), …
Folgende Konsequenzen und Maßnahmen erwägen die Bürger aufgrund der Beeinträchtigungen durch die Windkraftanlagen:
Wegzug aus Baiereck (54%), ….
Wünsche der Bürger:
Abschaltung bei Nacht, sowie an Sonn- und Feiertagen (46%), Rückbau / Stilllegung (33%).






Fast eine halbe Million sagen NEIN zur Naturzerstörung durch Windindustrie und Politik !
Unsere europäischen Nachbarn, wie zum Beispiel Polen, haben an der Grenze bereits Stromsperren errichtet. So soll verhindert werden, dass Deutschland überschüssige, aus Solar und Wind erzeugte, Stromelektrizität weiterleitet. Die Betreiber polnischer Kohlekraftwerke müssen in diesen Fällen ihre Anlagen plötzlich herunterfahren, um eine Überlastung zu vermeiden. In Warschau sorgt man sich, dass die Kraftwerke dem ständigen Hoch- und Herunterfahren nicht gewachsen seien und es durch einen unerwarteten Energieüberschuss sogar zu einem Blackout kommen könne.
Den Überschussstrom versucht Deutschland auch an die Nachbarländer zu exportieren und zahlt vielfach auch noch Geld dafür, dass der Strom überhaupt abgenommen wird. Man spricht hier von negativen Strompreisen. Die Solar- und Windkraftbetreiber bekommen auch in Fällen von negativen Strompreisen die garantierte Einspeisevergütung. Bundesfinanzminister Christian Lindner beklagte unlängst, dass hierfür in diesem Jahr voraussichtlich 19 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt bezahlt müssen. 19 Milliarden Euro ausgeben für was?









Herbert Bitsch klappt seinen Laptop auf. „Jedes Argument muss mit Fakten untermauert sein“, sagt er. Heute, da die Zeitung da ist, will er seine Quellen griffbereit haben. Bitsch ist der Mann, der auf dem Großen Heuberg 2021 gewissermaßen den RWE-Konzern in die Flucht geschlagen hat, der zwischen Bitz und Winterlingen einen Windpark errichten wollte. Und Bitsch ist der Mann, der Schlagzeilen gemacht hatte, als er 2017 Landrat Günther-Martin Pauli angezeigt hatte. Bitsch war sicher: Der Landrat habe im Genehmigungsverfahren gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen. Die Ermittler der Staatsanwaltschaft sahen das anders; sie hatten „kein strafrechtlich relevantes Verhalten“ ausmachen können.
Die Drähte der Windkraftgegner glühen heiß
Dennoch hatte RWE später ebenfalls „Umweltinteressen“ als Grund für den Rückzug genannt – neben dem großen Widerstand gegen die geplanten Windräder vor Ort. Dass „Orte wie Winterlingen ein Alptraum für Robert Habeck werden könnten“, bescherte Bitsch später einen Auftritt im Heute-Journal des ZDF.
Jetzt, im März 2024, glühen die Drähte der Windkraftgegner wieder heiß: Dieser Tage haben sie sich offiziell zusammengeschlossen, Bürgerinitiativen im Zollernalbkreis, aber auch Mitstreiter aus dem Kreis Tübingen. Wird „Gegenwind Neckar-Alb“ der Alptraum für den Regionalverband? Wer sind die Akteure? Und was haben sie vor?
Bürgerinitiative Pro Natur Starzach schließt sich an
„Ich bin eigentlich keine Windkraftgegnerin“, sagt Prof. Dr. Simone Walker-Hertkorn. In diesem Punkt unterscheidet sich die Geowissenschaftlerin deutlich vom Winterlinger Herbert Bitsch, der die Klaviatur des Protests gewissermaßen durchgespielt hat und heute von sich sagt: „Mittlerweile bin ich ganz generell gegen Windkraft.“ Walker-Hertkorn, die seit vergangenem Sommer die Bürgerinitiative Pro Natur Starzach vertritt, wählt ihre Worte etwas zurückhaltender, vielleicht auch etwas differenzierter, als man sie aus Online-Auftritten des Nachbar-Vereins „Gegenwind Hohenzollern“ kennt, der seine Anliegen mit durchaus breiter Brust vorträgt.
Wie nachhaltig sind die derzeitigen Energiewände-Pläne?
Walker-Hertkorn findet: Windräder sollten schlicht dort gebaut werden, „wo es Sinn ergibt“. Und sie, die vor ein paar Jahren einen Lehrstuhl an der FH Deggendorf innehatte, der sich auch dem Thema Nachhaltigkeit widmet, ist sicher: Die Politik könnte sich in eine Sackgasse manövrieren. „Wenn man etwas subventioniert, kann man politisch auch ganz schön falsche Wege bereiten“, gibt sie zu bedenken. Und je mehr sie sich damit beschäftigt, mit der Energiewende und der Politik, desto mehr kritische Argumente finde sie, sagt Walker-Hertkorn. Das Bild, das sie zeichnet: Würden bei der Energiewende alle Länder „den Berg so erklimmen wollen wie Deutschland, würde man der Welt schlicht die Rohstoffe wegnehmen“. Dass aus ihrer Sicht die „technischen und wissenschaftlichen Argumente fehlen“, das sei auch nicht wegzudiskutieren, „wenn man eigentlich ökologisch eingestellt ist“.
Weite Teile der Schwäbischen Alb sind Wasserschutzgebiete
Dass weite Teile der Schwäbischen Alb als Wasserschutzgebiet ausgewiesen sind, ist aus ihrer Sicht ein solch kritischer Punkt. Die Geowissenschaftlerin ärgert sich: „Wären die Windkraftstandorte jetzt keine Vorranggebiete, würde man bei diesem Thema immer ein hydrologisches Gutachten machen, Beprobungen, vorher und nachher.“ Das koste den Betreiber zwar Geld, dafür habe man dann vorsorgenden Grundwasserschutz. „Jetzt hingegen kommt der Regionalverband, weist einfach Flächen aus, die man dann nicht mehr prüfen muss.“ Geschickt gemacht sei das, auf eine Art, findet sie. Aber auch rechtens? „Hier wird etwas gebaut, was 20 oder 30 Jahre in Betrieb ist, und durch Bau und Rückbau kommt es immer wieder zu Risiken für das Grundwasser.“ Dessen Schutz ja eigentlich gleichgestellt sei mit dem Klimaschutz, wie sie sagt.
Modelle sollen Ausmaß der „Monster-Windräder“ demonstrieren
Alexander Edele, Vorsitzender des Vereins „Gegenwind Hohenzollern“, präsentiert zwei maßstabsgetreue Modelle. Eines vom Brandenburger Tor, eines von einem Windrad, wie es in der Region geplant sei. Das „Monster-Windrad“, wie sie gerne betonen, darf dann auch mit aufs Pressefoto. Und in ihren Vorträgen, die dieser Tage die Hallen im hohenzollerischen Teil des Landkreises füllen, stehen die Modelle ganz vorne auf der Bühne. Denn Edele hat Zweifel, dass allen Bürgern klar ist, „was da auf uns zukommt“. Sie wollen die Dinge deshalb so einfach wie möglich erklären. Und deshalb vergleicht Michael Thorwart, der Physik-Professor mit Gruoler Wurzeln, beispielsweise die Energiedichte eines Windrads auch mit der einer Tafel Schokolade. Eine Rechnung, an deren Ende eine überraschend gering erscheinende Differenz steht. Dahinter steckt die Botschaft: Die Energiewende, wie sie gegenwärtig geplant ist, ist zum Scheitern verurteilt.
Michael Thorwart befasst sich seit Jahren kritisch mit der Energiewende
Thorwart, der an der Uni Hamburg theoretische Physik lehrt, bringt das mitunter Vorwürfe ein, er hantiere mit AfD-Argumenten. Der Professor kontert: „Ich habe mich mit der Materie schon befasst, als es die AfD in ihrer größeren Form noch gar nicht gegeben hat.“ 2014, zum Beispiel, beim Fachforum Energiewende & Energiepolitik im Balinger Landratsamt. Die Veranstaltung hatte die Frage aufgeworfen: „Scheitert ein Mythos?“ Als Gast hatte Moderator Thorwart unter anderem den Publizisten Roland Tichy in Balingen begrüßt, der „die sieben Todsünden der Energiepolitik“ präsentiert hatte.
„Wir sind eine Bewegung“
Denn es gibt da noch eine Botschaft, die ein möglichst großer Stapel an Einwendungen am 10. April aussenden soll: „Wir kommen alle aus der Mitte der Gesellschaft“, sagt Thorwart. „Wir sind keine durchgeknallten Leute, wir sind nicht esoterisch.“ Vielmehr, merkt Gegenwind-Hohenzollern-Chef Alexander Edele an, „profitieren wir alle aus Erfahrung aus dem Beruf“. Edele ist Energieberater, kann ein Lied von Anträgen und bürokratischen Wirrungen singen. Weshalb man dann auch „mindestens so viel Fachwissen wie ein Grünenpolitiker“ habe, ist Edele sicher (und kommt damit in der Aufregung doch noch kurzzeitig vom Pfad der ausgerufenen Sachlichkeit ab). Herbert Bitsch, von Beruf Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, ergänzt jedenfalls: „Wir mussten uns unser Fachwissen aneignen. Nachdem wir immer wieder angegriffen wurden, müssen unsere Fakten hieb- und stichfest sein.“
Gegenwind Zollernalb oder Neckar-Alb?
„Wir kämpfen alle für die gleiche Sache“, sagen die Vertreter der Bürgerinitiativen gegen Windkraft im Zollernalbkreis. Deshalb haben sie sich zusammengeschlossen und auch sogleich die Internetadresse gegenwind-zollernalb.de reserviert. Auf dieser finden sich zahlreiche Vorlagen für Einwendungen, die sie am 10. April dem Regionalverband übergeben wollen. Weil sich nun aber innerhalb weniger Tage auch Mitstreiter aus dem Kreis Tübingen den Zollernalb-Windkraftgegnern angeschlossen haben, sei eine erneute „Umfirmierung“ notwendig geworden. Die Initiativen treten nun als „Gegenwind Neckar-Alb“ auf.
Die Vereinten Nationen haben die Wichtigkeit der Wälder im Kampf gegen den Klimawandel unterstrichen. Der Wald sei nicht nur entscheidend als Speicher von klimaschädlichen Gasen: Der Ausstoß von 3,6 Milliarden Tonnen an sogenannten CO2-Äquivalenten könnte jährlich vermieden werden, wenn die Abholzung gestoppt wird; das seien 14 Prozent dessen, was eingespart werden muss, um die Erderwärmung bis 2030 unter 1,5 Grad zu halten.“ Siehe hierzu GEO vom 02.05.2022, UN: Wälder mitentscheidend im Kampf gegen Klimawandel. Windräder im Wald zwischen Winterlingen und Bitz sind ökologisch nicht zielführend.
„Jedes Windrad birgt ein schmutziges Geheimnis in sich (…) doch kaum jemand hat eine präzise Vorstellung davon, woraus es beschaffen ist. Das Material entstammt einem brutalen Eingriff in die Natur“, so der Spiegel auf Seite 9 seiner Ausgabe Nr. 44 vom 30.10.2021. Beispielsweise werden bei der Herstellung von einem 6 Megawatt-Windrad, die Nutzungsdauer liegt bei etwa 20 Jahren, benötigt: 30 Tonnen (t) Kupfer, dessen Förderung bei großem Wasserverbrauch erfolgt. 3 t Aluminium mit einem Verbrauch von 51.000 kWh. Dies entspricht dem Stromverbrauch eines 4-Personenhaushalts in 17,6 Jahren. 2 t Seltene Erden. 100 t Faserverbundwerkstoffe wie GFK (Glasfaserverstärkter Kunststoff) und CFK (Kohlenstofffaserverstärkter Kunststoff). 300 t Stahl, der größtenteils in China aus schmutziger Kohle erzeugt wird und 5.000 t Stahlbetonfundamente, tiefenverankert. Dann müssen die Zufahrtswege im Wald fast autobahnähnlich ausgebaut werden. Die Flächenversiegelung ist enorm.
Ich gehe davon aus, dass die 3.760 Einwendungen gegen das Windkraftprojekt sicher nicht nur von einer Handvoll Bitzer Bürgerinnen und Bürger erhoben wurden.
Entscheidung um mögliche Standorte von Windkraftanlagen im Zollernalbkreis
falsch ist, wird doch nicht richtig, wenn man es ständig wiederholt.
Eine Erkenntnis, die auch bis zu den Verantwortlichen des Regionalverbandes,
die über mögliche Gebiete für Windkraftanlagen befinden, durchgedrungen
sein sollte.
Wenn nun von dieser Stelle das ungeeignete und quasi windschwache,
oft windfreie Waldgelände zwischen Bitz und Winterlingen erneut
als möglicher Standort für den Bau von Windrädern „ins Spiel gebracht“ wird,
lässt es das Gebiet durch diese wiederholte Ausweisung
mit Sicherheit nicht geeigneter werden. Ungeeignet bleibt ungeeignet,
daran ändert auch eine neue, solch Planungen vereinfachende,
Rechtslage nichts!
Es wird dort auch künftig nicht mehr Wind wehen und auch die 12 Hektar
Wald, die dafür vernichtet werden sollen, sind noch da, genau
so wie all die schützenswerte Fauna und Flora.
Es erschließt sich uns Bürgern nicht, was die Planer dazu treibt, einmal mehr
dieses Waldgelände für den Bau von Windrädern zu empfehlen, wohl wissend,
dass eine hinreichende Eignung fehlt und man zudem davon ausgehen
muss, dass der Widerstand der Bevölkerung gegen dieses erkannt unsinnige,
nur unsere Naturlandschaft verschandelnde Vorhaben, ungebrochen ist.
Der Rückzug des vormaligen Planers RWE von dem Projekt,
sich dort im Wald materiell erheblich zu engagieren,
muss doch Hinweis genug sein!
Man kann sich bei diesem Vorgang auch fragen, was das für eine
Demokratie ist, in der der Wille der Bürger, die mit unüberbietbar
klaren Sachargumenten das Windräder-Projekt dort im Wald
zwischen Bitz und Winterlingen schon einmal zu Fall brachten,
unbeachtet bleiben sollte?
Einer der Leitsätze der Bitzer Bürgerinitiative, den wir in dieser
Angelegenheit auch dem Regionalverband anempfehlen, lautet:
„Es gibt Alternativen!“
Hat sich die Meinung des Bürgermeisters deshalb geändert, weil nun auch die Gemeinde Bitz finanziell von den Windrädern profitieren soll? Die Bitzer Bürgerinitiative Windkraft ist trotzdem weiterhin aus vielerlei Gründen gegen den Standort. So ist zum Beispiel die Wirtschaftlichkeit des Windräderprojekts nicht gewährleistet, weil die Windleistungsdichte im Durchschnitt nur bei 150 Watt/qm liegt. Ursprünglich wurden für eine Genehmigung 215 Watt/qm gefordert. Der Wert wurde dann aus politischen Gründen auf 190 Watt/qm abgesenkt. Es ist bekannt und wissenschaftlich nachgewiesen, dass die Prognosen der Windhöffigkeit im Windatlas Bad.-Württ. um 20 bis 30 Prozent zu hoch gegriffen sind.
Auch geht z.B. die regionale Planungsoffensive Heilbronn-Franken ausdrücklich davon aus, dass eine mittlere Windleistungsdichte von weniger als 190 Watt/qm als Ausschlusskriterium für Windkraft gesehen wird. Bei der von uns laut Windatlas ermittelten durchschnittlichen Windleistungsdichte von nur 150 Watt/qm kann daher kein einziges Windrad genehmigt werden. Die Wirtschaftlichkeit war bisher Voraussetzung für eine Genehmigung.
Das Windräderprojekt Winterlingen/Bitz ging schon durch viele Hände. Im Genehmigungsverfahren wurde die Winterlinger Bürgerenergie eG vorgeschoben, da Bürgerenergiegenossenschaften im Genehmigungsverfahren bevorzugt werden. Hat deshalb das Landratsamt die Genehmigung in 2016 trotz erheblicher Bedenken und Zweifel an der Wirtschaftlichkeit erteilt? Die Genehmigung vom 09.12.2016 wurde noch im Dezember 2016 weiterverkauft. Wurden wir bewusst getäuscht?
Der Standort ist aus einer ganzen Reihe von bekannten und von uns schon mehrfach genannten Gründen für Windkraft nicht geeignet. RWE, sicher über die besten Anwälte in Sachen Windkraft verfügend, hat aufgegeben. Auch Vattenfall wird trotz der zu Gunsten der Windkraft veränderten Rahmenbedingungen scheitern. Da sind wir uns ganz sicher, verhehlen aber nicht, dass wir bei rückwirkender Betrachtung der letzten sieben Jahre in Sachen Windkraft schon etliche Überraschungen erlebt haben. Wenn man berücksichtigt, dass die Gemeinde Winterlingen von Vattenfall mehr als EUR 300.000,00 an Pachteinnahmen aus der Windkraft erwartet, dann braucht man kein Prophet zu sein um vorherzusehen, dass auch hier versucht wird, Unmögliches doch zu ermöglichen.
Die regionale Planungsoffensive Heilbronn-Franken z.B. geht ausdrücklich davon aus, dass eine mittlere Windleistungsdichte von weniger als 190 Watt/qm ein Ausschlusskriterium für Windkraft ist. Bei nur 150 Watt/qm kann daher wegen fehlender Wirtschaftlichkeit kein einziges Windrad zwischen Winterlingen und Bitz genehmigt werden.
Das Windräderprojekt ging schon durch viele Hände. Im Genehmigungsverfahren wurde die Winterlinger Bürgerenergie eG vorgeschoben, da Bürgerenergiegenossenschaften im Genehmigungsverfahren bevorzugt werden. Hat deshalb das Landratsamt die Genehmigung in 2016 erteilt, obwohl es erhebliche Bedenken und Zweifel an der Wirtschaftlichkeit gab? Noch im Dezember 2016 hat die Bürgerenergie eG die Genehmigung vom 09.12.2016 weiterverkauft. Der Coup war gelungen.
Der Standort ist aus einer ganzen Reihe von bekannten und schon mehrfach genannten Gründen für Windkraft nicht geeignet. RWE, sicher anwaltlich sehr gut beraten, hat aufgegeben. Auch Vattenfall wird trotz der zu Gunsten der Windkraft veränderten Rahmenbedingungen scheitern. Ich bin mir absolut sicher, obwohl ich in den letzten sieben Jahren in Sachen Windkraft schon Etliches erlebt habe.
Die Gemeinde Winterlingen erwartet von Vattenfall Pachteinnahmen von mehr als EUR 300.000,00. Kein Prophet muss man sein um vorherzusehen, dass bei Windkraft alles versucht wird, um Unmögliches möglich zu machen.
Es gibt wohl Hinweise darauf, dass sich die Fachleute des Ministeriums durchaus geäußert haben – mit deutlicher Kritik an der von der grünen Führungsspitze des Hauses vertretenen Anti-Atom-Haltung.
Aus einer E-Mail des Bundesumweltministeriums gehe eindeutig hervor, dass es kritische Stimmen in Habecks Ministerium gab. Der Weiterbetrieb der AKW hätte neben der Gaseinsparung zwei weitere Vorteile, so die Einschätzung der Fachebene des Wirtschaftsministeriums: „die Strompreise sinken und der Netzbetrieb wird sicherer.“
Es geht hier nicht um ein Ja oder Nein zur Atomkraft. Es geht darum, wie ein Ministerium trickst und Informationen für sich behält. Ist den politisch Verantwortlichen der moralische Kompass verloren gegangen?
Vom Mainstream-Journalismus abzuweichen verdient meine Anerkennung. Dem Cicero sei Dank.
Obwohl sich die Vorzeichen für die Windkraftbefürworter verbessert haben, ist noch nicht gesagt, dass dem geplanten Projekt auch der Erfolg beschieden ist. Man sollte die Rechnung nie ohne den Wirt machen.
Der größte Strombedarf mit 7.522 MW ergab sich am 21.06.2023 mittags. Zu diesem Zeitpunkt betrug die Windleistung nur 167 MW, also nur 2,22 Prozent der tatsächlich benötigten Leistung. 97,78 Prozent mussten zu diesem Zeitpunkt durch andere Energieträger gedeckt werden. Es darf einen bei diesen Fakten nicht wundern, wenn Wirtschaft und Industrie Abwanderungsgedanken hegen und dem Standort Deutschland sukzessive den Rücken kehren.
Am 6. Juli 2023 kritisiert die französische Ministerin für die Energiewende die Energiepolitik Berlins und warnt vor Stromlücken. Deutschland hat in den zurückliegenden Monaten rund zehn Prozent seines Strombedarfs mit Energie aus dem Ausland gedeckt. Das ist etwa dreimal so viel wie in den Jahren zuvor. Frankreichs Energieministerin Agnès Pannier-Runacher macht dafür die deutsche Energiepolitik verantwortlich: „Es ist ein Widerspruch, einerseits massiv französischen Atomstrom zu importieren und andererseits jeden Text und jede Gesetzgebung in der EU abzulehnen, die den Mehrwert dieser kohlenstoffarmen Energieform anerkennt“, sagte Pannier-Runacher.
Beim tieffrequenten Schall und Infraschall haben mir Gutachter schon in 2015 erklärt, dass die geltenden Normen für die Messungen völlig überaltert seien und man seit Jahren um entsprechende Anpassungen an die tatsächlichen Verhältnisse ringe.
Das französische Berufungsgericht „Cour d’appel de Toulouse“ hat mit Urteil vom 8. Juli 2021 entschieden, dass Windenergieanlagen (WEA) zu Gesundheitsschäden führen können. Den Klägern, die in der Nähe von sechs 93 Meter hohen WEA wohnen, wurde ein Schadensersatzanspruch zugesprochen, weil der Betrieb der WEA in einer Entfernung von 700 m bis 1.300 m zu Veränderungen des Gesundheitszustandes geführt hat. Das Gericht stellte fest, dass die Kläger unter dem durch tieffrequenten Schall und Infraschall verursachten sogenannten Windturbinensyndrom leiden.
Erwin Feucht (Die Grünen) nannte die Windenergie als alternativlos. Der Energiebericht kompakt 2021 von Baden-Württemberg (Bad.-Württ.) widerlegt diese Aussage. Die Tabelle zum Anteil erneuerbarer Energieträger am Primärenergieverbrauch in Bad.-Württ. seit 1990 zeigt Folgendes: Die Windkraft hatte in 2019 bei knapp 800 installierten WEA nur einen Anteil von 0,7_Prozent am Primärenergieverbrauch. Um zum Beispiel rechnerisch 14 Prozent zu erreichen, müsste man das 20-fache an WEA, also rund 16.000 WEA allein in Bad.-Württ. bauen. Wenn man bedenkt, dass es Deutschlandweit rund 28.000 WEA gibt, sind 16.000 WEA allein für Bad.-Württ. nicht vorstellbar.
Am 28.05.2023 um 10:00 Uhr hatten wir auf See und an Land eine gesicherte Windkraftleistung von nur 1,35 Prozent. Wer glaubt, Windkraft sei alternativlos und Deutschland könne seinen Energiebedarf zu einem hohen Anteil mittels Windkraft decken, ist ein Optimist und unterliegt einem gewaltigen Irrtum. „Optimismus ist nur ein Mangel an Information“ (Heiner Müller, Dramatiker).

Neue
r Text

Weiterführende Informationen finden Sie in den nachfolgenden Energieberichten des Statistischen Landesamtes und dem Ministerium für Energiewirtschaft Baden-Württemberg als link zum Download:
Energiebericht 2022
https://www.statistik-bw.de/Service/Veroeff/Querschnittsver!F6ffentlichungen/806122002.pdf
Energiebericht 2021
Herrn Dr. Dirk Seidemann
Löwensteinplatz 1
72116 Mössingen
Suchraumkarten für Wind- und Solarenergie
Guten Tag, sehr geehrter Herr Dirk Seidemann,
von der Bitzer Bürgerinitiative Windkraft und der Interessengemeinschaft Fachberg-Riedern wurden Sie am 04.05.2023 angeschrieben. Als Verfasser dieses Schreibens darf ich zur Wirtschaftlichkeit noch Folgendes ergänzen.
Der Regionalverband Neckar-Alb geht bei seiner Suchraumkarte für Windkraft vom Windatlas Baden-Württemberg 2019 aus. Die im Windatlas genannten Daten zur mittleren gekappten Windleistungsdichte und zu den Ertragsprognosen sind nicht realistisch. Das deckt sich mit meiner Meinung und wird nun durch die Herren Dr.-Ing. D. Ahlborn, Dipl.-Ing. (FH) J. Sauer und Prof. Dr. M. Thorwart bestätigt.
Diese Wissenschaftler haben den Windatlas Baden-Württemberg 2019 einem Realitätscheck unterzogen (siehe www.bbi-wk.de) und kommen zu dem Ergebnis, dass die Ertragsprognosen um bis zu 20 Prozent überschätzt werden; also zu hoch sind. Die Arbeit der Autoren wurde vom Verlag SpringerNature zur Veröffentlichung bei Forschung im Ingenieurwesen angenommen. Nach Veröffentlichung kann auf diese Arbeit im Bereich Energie und Windkraft bei Gerichtsverfahren hingewiesen werden.
Die Arbeit ist ein Meilenstein und bestätigt, was bisher schon Realität war.
Die ursprünglich als wirtschaftlich festgelegte Windleistungsdichte von 215 Watt/qm wurde von der Politik auf 190 Watt/qm reduziert. Da diese Werte laut Realitätscheck um ca. 20 Prozent zu hoch angesetzt sind, wäre die Wirtschaftlichkeit erst bei einer Windleistungsdichte von 258 Watt/qm bzw. 228 Watt/qm gegeben.
Das UPI Umwelt- und Prognoseinstitut aus Heidelberg (www.upi-institut.de) hält im Bericht Nr. 88 vom März 2023 die Windenergiepolitik in Baden-Württemberg für ökologisch nicht zielführend.
Wann endlich sehen unsere Politiker ein, dass Baden-Württemberg einfach kein typisches Windkraftland ist und der Wind halt noch nicht nach der Pfeife der Politik tanzt.
Herrn Dr. Dirk Seidemann
Löwensteinplatz 1
72116 Mössingen
Offener Brief der Bitzer Bürgerinitiative Windkraft (BBI-WK) und der Interessengemeinschaft Fachberg-Riedern (IGFR) vom 04.05.2023
Guten Tag, sehr geehrter Herr Dr. Seidemann,
im Bitzer Boten vom 13.04.2023 sowie im Amtsblatt von Winterlingen wurde über die informelle Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zu den Suchraumkarten Wind- und Solarenergie berichtet. Wir nehmen hierzu wie folgt Stellung:
Aus den Suchraumkarten ergibt sich, dass die Flächen zwischen Bitz und Winterlingen aufgrund man-gelnder Wirtschaftlichkeit absolut nicht für die Windkraft geeignet sind. Sie haben selbst im Bericht im Zollernalbkurier vom 30.03.2023 bei der Fläche zwischen Winterlingen und Bitz sogar extra einschränkend darauf hingewiesen, dass die durchschnittliche Windleistung unter der als wirtschaftlich rentablen Marke von 190 Watt pro Quadratmeter liegen soll. Das einzig diese Hochfläche den Vermerk der Unwirtschaftlichkeit erhalten hat, scheint aber nicht einer besonderen Lobbyarbeit der Winterlinger und Bitzer Windkraftgegner geschuldet.
Wenn Sie unsere Homepage bbi-wk.de besuchen, werden Sie eine ganze Reihe weiterer Kriterien finden, die gegen Windkraft auf der Fläche zwischen Winterlingen und Bitz sprechen. Wir lehnen Windkraftwerke im Wald grundsätzlich ab, da hier wertvoller CO2-Speicher vernichtet wird. Unsere Ablehnung wird durch den Bericht Nummer 88 vom März 2023 des UPI Umwelt- und Prognose - Instituts e.V. aus Heidelberg (www.upi-institut.de) bekräftigt.
Beim Artenschutz wurde das Vorliegen eines Milan-Dichtezentrums gutachterlich bestätigt. Da die Ampelkoalition unionsrechtswidrigen Abbau des Natur- und Artenschutzes betreibt, haben Natur- und Tierschutzverbände Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht (www.naturschutz-initiative.de).
Die Hochfläche zwischen Winterlingen und Bitz ist ein Gebiet mit erhöhter Erdbebengefahr. Es handelt sich auch um ein Karstgebiet. Ein Gutachten als fachliche Stellungnahme zur potentiellen Gefährdung des Grundwassers der Trinkwasserschutzgebiete „Westliche Lauchert“ und „Quellen im Schmeietal“ vom März 2019 kommt zu dem Ergebnis, dass die Fläche zwischen Winterlingen und Bitz für Windkraft abzulehnen ist (www.bbi-wk.de).
Da allein die hier aufgeführten „harten Kriterien“ dazu führen müssen, dass die Hochfläche zwischen Winterlingen und Bitz als für Windkraft völlig ungeeignet einzustufen ist, wollen wir unsere Stellungnahme mit weiteren sogenannten „weichen Kriterien“ nicht überfrachten.
Die Gemeindeverwaltungen Winterlingen und Bitz erhalten eine Kopie dieses Schreibens.
Wir erachten das für zu spät. Wer gegen Windkraft zwischen Winterlingen und Bitz ist, sollte sich mit einer eigenen Stellungnahme bis spätestens zum 22.05.2023 an den Regionalverband Neckar-Alb, Löwensteinplatz 1, 72116 Mössingen, wenden (E-Mail: beteiligung@rvna.de).
Von der Regionalplanung betroffene Bürgerinitiativen wehren sich mit sehr guten Argumenten und reichen ebenfalls Stellungnahmen ein.
Als BI lehnen wir Windkraft im Wald grundsätzlich ab, da wertvoller CO2-Speicher und intakte ÖKO-Systeme vernichtet werden. Die Fläche zwischen Winterlingen und Bitz wurde vom Regionalverband selbst als unwirtschaftlich für Windkraft eingestuft. Das Milan-Dichtezentrum zwischen Winterlingen und Bitz wurde gutachterlich bestätigt. Gegen die Bundesrepublik Deutschland wurde von Natur- und Tierschutzverbänden eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission wegen Abbau des Natur- und Artenschutzes eingereicht. Das Maß ist voll! Gutachterlich bestätigt wurde die Gefährdung des Grundwassers der Trinkwasserschutzgebiete „Westliche Lauchert“ und „Quellen im Schmeietal“.
Die Liste lässt sich noch beliebig verlängern (siehe www.bbi-wk.de unter Themen Bitz-Winterlingen).
Windkraft: Wie teuer wird der Ausbau für die Stromerzeugung?
Kommentar von Herbert Bitsch:
Wer die Nachrichtensendungen von ARD und ZDF sowie die sonstigen Berichterstattungen zur Energiewende und zum Klimaschutz verfolgte, musste feststellen, dass ARD und ZDF bei diesen Themen bisher uneingeschränkt den Regierungskurs vertraten. Sind ARD und ZDF das unkritische Sprachrohr der Regierenden? Ist das guter Journalismus? Nein! Dieser zeichnet sich durch Objektivität, sorgfältige Recherche und kritische Würdigung aus. Daher habe ich die bisher einseitige Berichterstattung nie verstanden.
Die Sendung Plusminus vom 26.04.2023 ist hier eine löbliche Ausnahme. Eine hoffnungsvolle Kehrtwende? Sehr gut recherchiert und objektiv behandelt wird hier das Thema Windkraft:
Wie teuer wird der Ausbau für die Stromerzeugung? Klicken Sie
hier für diesen hochinteressanten Beitrag.
Unter www.bbi-wk.de finden Sie die Fakten. Ganz aktuell eingestellt ist hier auch der ARD-Beitrag aus Plusminus: Windkraft. Wie teuer wird der Ausbau für die Stromerzeugung? Der Bericht beginnt mit der Feststellung, dass die Windprognosen oft zu hoch gegriffen werden, um Investoren für die Windkraft zu gewinnen. Sie scheinen Jäger zu sein und Windkraft im Wald als eine Bereicherung anzusehen. Ich kenne Jäger, die total gegen Windkraft im Wald sind.
Wenn Windkraft so effizient ist und die Erneuerbaren keine Rechnung schicken, wie uns die GRÜNEN vorschwärmen, warum haben wir in Deutschland weltweit die höchsten Strompreise? Zu diesem Ergebnis kommt das Vergleichsportal Verivox. Die Daten des Energiedienstes Global Petrol Prices für 145 Länder wurden ausgewertet.
Ihre Ausführungen zum Artenschutz sind tatsächlich ein Witz. Drei Naturschutzverbände haben gerade bei der Europäischen Kommission Beschwerde eingelegt, da die Ampelkoalition unionsrechtswidrigen Abbau des Natur- und Artenschutzes betreibt.
Die zwischen Bitz und Winterlingen geplanten Windkraftanlagen (WKA) bringen es übrigens im Durchschnitt nur auf 150,90 W/m² und verfehlen damit mehr als deutlich die Wirtschaftlichkeit.
Laut Dr. Seidemann hat unsere Lobbyarbeit hier nicht zum Vermerk der Unwirtschaftlichkeit geführt. Unsere Lobbyarbeit hat immerhin bewirkt, dass nicht mit dem Bau der Ende 2016 genehmigten WKA begonnen wurde und dass RWE im letzten Jahr die Reißleine zog.
Der Wald ist für unser Ökosystem aus mehreren Gründen unverzichtbar. Gibt es überhaupt einen ökologischen „Mehr“-Effekt durch WKA im Wald? Das UPI Umwelt- und Prognoseinstitut aus Heidelberg hält im Bericht Nr. 88 vom März 2023 [Quelle 2; siehe unten] die Windenergiepolitik in Baden-Württemberg für ökologisch nicht zielführend. Gut zu wissen, dass die Windenergie in 2021 nur mit 3% an der Primärenergie beteiligt war.
Die von WKA-Betreibern prognostizierten Stromerträge bei Anlagen im Wald werden oft deutlich zu hoch gegriffen. So waren die Ertragsprognosen der Windparks Goldboden um 71%, Lauterstein um 56% und Blaufelden-Langenburg um 57% zu hoch, so das UPI.
Der Energiebedarf in Deutschland wird durch die E-Autos und die neu verordneten Wärmepumpen noch beträchtlich steigen. Kernkraftwerke und fossile Energieträger werden wegfallen. Windkraft ist nicht die Lösung. Windkraft ist das Problem!
Quellen des Leserbriefes zum Herunterladen:
Matthias Brendel schreibt zum Thema Strommarkt am 27.08.2022 im Zollernalbkurier: „Mehr Strom aus Erneuerbaren Energien (EE) kann die Preisexplosion übrigens nicht verhindern“. „Strom aus EE Anlagen kann nur in geringen Mengen als gesichert (deshalb Flatterstrom) verkauft werden und spielt kaum eine Rolle“, teilt der BDEW mit.
„Jedes Windrad birgt ein schmutziges Geheimnis in sich. (…) doch kaum jemand hat eine präzise Vorstellung davon, woraus es beschaffen ist. Das Material entstammt einem brutalen Eingriff in die Natur“, so der Spiegel auf Seite 9 seiner Ausgabe Nr. 44 vom 30.10.2021.
Deutschland hat Fukushima zum Anlass genommen, aus der Kernenergie auszusteigen. Claudia Roth von B‘90/Die GRÜNEN sprach von einer verheerenden Atom-Katastrophe mit mehr als 16.000 Todesopfern. Stimmt das? Die Schätzung der Weltgesundheitsorganisation WHO ging von Null Todesopfern durch Strahlung aus. Keine Frage. Jedes Menschenleben zählt!
Zum Thema Endlagerung erfährt man im Internet unter https://Cordis.Europa.eu/ von Forschungen, wie radioaktiver Abfall recycelt werden und damit das Problem entschärft werden kann. Derzeit sind in Asien 35 und in Europa 15 Reaktoren im Bau. Weitere 102 Reaktoren befinden sich in der Planungsphase. Selbst Japan will wieder Kernkraftwerke bauen. EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton hat eine klare Meinung: „Dass die EU ohne Atomstrom CO2-neutral werden kann, ist eine Lüge“. Deutschland wird seine Landschaft mit Windrädern und Solaranlagen zupflastern und trotzdem noch Strom importieren. Darunter wird auch Atomstrom sein, der in Kernkraftwerken produziert wird, die unmittelbar an unseren Grenzen stehen. Die „New York Times“ bescheinigt Deutschland die „dümmste Energiepolitik der Welt“.



Was habe ich in diesem Artikel vermisst? Eine Auseinandersetzung mit der Frage, warum die Erde für die Klimapolitik ausgebeutet wird. „Raubbau fürs Klima“ titelt der Spiegel in der Ausgabe Nr. 44 vom 30.10.2021 und nennt Kupfer, Nickel und Kobalt, die für grüne Technologien wie Windräder unverzichtbar sind. Die Ausbeutung der Erde findet z.B. in Afrika und Lateinamerika statt und führt uns in eine neue Rohstoffabhängigkeit. Die Materialmenge für ein Windrad vom Typ Vestas 162 konnte ich nicht in Erfahrung bringen. Für ein wesentlich kleineres Windrad z.B. vom Typ Enercon E-82 mit einer Nennleistung von nur 3,2 MW werden meines Wissens benötigt: 12 Tonnen (t) Kupfer, 1,3 t Aluminium, 73 t Gusseisen, 283 t Stahl, 1.750 t Beton und für die Rotorblätter 29 t Verbundmaterial.
„Jedes Windrad birgt ein schmutziges Geheimnis in sich. (…) doch kaum jemand hat eine präzise Vorstellung davon, woraus es beschaffen ist. Das Material entstammt einem brutalen Eingriff in die Natur“, so der Spiegel auf Seite 9 seiner Ausgabe Nr. 44 vom 30.10.2021.
https://www.iee.fraunhofer.de/de/presse-infothek/Presse-Medie/2022/flaechenpotenziale_windenergie_an_land.html
Bei den Standorten in Winterlingen beträgt die durchschnittliche Windleistungsdichte nur 150,90 Watt/qm. Das ist weniger als die Hälfte, was als erforderlich angesehen wird und damit liegt die Unwirtschaftlichkeit dieses Projektes geradezu auf der Hand.
Das Umweltministerium Baden-Württemberg sieht im Windatlas schon Standorte ab einer mittleren gekappten Windleistungsdichte von 215 Watt/qm in 160 Meter über Grund als für die Windkraftnutzung geeignet an. Wunschgedanken „Grüner Ideologie“? Die im Windatlas gemachten Angaben zur Wirtschaftlichkeit haben wir schon immer kritisch gesehen und als geschönt bezeichnet. Seit 2020 erstellen wir Monat für Monat eine Wirtschaftlichkeitsprognose und zeigen auf, dass die vom Windkraftprojektierer angedachte Wirtschaftlichkeit in 2020 um 61,19 Prozent und in 2021 um 56,55 Prozent mehr als deutlich unterschritten wurde.
Wie das Ergebnis der Fraunhofer Studie nun zeigt, lagen wir mit unseren bisherigen Aussagen zur fehlenden Wirtschaftlichkeit des Windräderprojekts Winterlingen absolut richtig. Auch in unserer Auffassung, dass der Winterlinger Wald nicht für Windräder geopfert werden darf, werden wir nun durch die Vereinten Nationen (UN) bestärkt. „Die Vereinten Nationen haben die Wichtigkeit der Wälder im Kampf gegen den Klimawandel unterstrichen. Die Gesellschaften und Staaten auf der Welt werden dazu aufgefordert, sich mehr um den Wald zu kümmern. Der Wald sei nicht nur entscheidend als Speicher von klimaschädlichen Gasen: Der Ausstoß von 3,6 Milliarden Tonnen an sogenannten CO2-Äquivalenten könnte jährlich vermieden werden, wenn die Abholzung gestoppt wird; das seien 14 Prozent dessen, was eingespart werden muss, um die Erderwärmung bis 2030 unter 1,5 Grad zu halten.“
Photovoltaik auf Freilandflächen ist zwar nicht optimal. Aber warum wird hier ein selten zu vernehmendes Nein vom Redakteur mit dem Sankt-Florians-Prinzip verbunden?
Bisher sollten WKA innerhalb von drei Monaten genehmigt und Widersprüche rasch kostenpflichtig zurückgewiesen werden. Warum wird das Widerspruchsverfahren nun abgeschafft? „Lasst uns mehr Ökodiktatur wagen“ scheint mir hier der wahre Grund zu sein.
Wer glaubt, der zügellose Ausbau der Windkraft würde uns vom russischen Gas unabhängig machen, irrt gewaltig. Die sogenannten Erneuerbaren Energien Wind und Solar decken trotz hoher Ausbauraten und staatlichen Zuschüssen im dreistelligen Milliardenbereich derzeit nur 5,4 Prozent unseres Primärenergiebedarfs. Nach Primärquellen liegt der Energieverbrauch bei Wasserkraft, Solar- und Windenergie, Biomasse sowie Geothermie bei 16,1 Prozent.
Leonard Birnbaum, Chef des Energieversorgers EON, plädiert für Erdgaskraftwerke zur Stromerzeugung, weil Wind und Sonne natürlichen Schwankungen unterliegen. Weht demnach kein Wind oder scheint die Sonne nicht, liefern diese Anlagen schlichtweg keinen Strom – egal, wie viele Anlagen man davon aufgebaut hat. Wir brauchen sofort zuschaltbare Kraftwerke als sogenannte Backup-Systeme für die Dunkelflauten. Vom Gas soll man jetzt wegkommen und der Ausstieg aus Kohle und Kernenergie ist beschlossene Sache.
Unsere Energieversorgung soll trotzdem preisgünstig, sicher und umweltverträglich sein, so das Energiewirtschaftsgesetz. Wie soll das funktionieren, wenn Energiepolitik nur als Klimaschutz verstanden wird?
Leonhard Birnbaum, Chef des Energieversorgers Eon, warnt vor kontrollierten Stromabschaltungen.
Beim Lesen des Artikels in den Deutschen Wirtschaftsnachrichten vom 22.02.2022 habe ich meinen
Augen nicht getraut. Der Eon-Chef sagte im Rahmen eines Gesprächs mit dem Handelsblatt im
November 2021: „bevor die Lichter überall ausgehen, schalten wir sie nur in einer Stadt aus“. Der
Grund für die Warnungen: der beschleunigte Zuwachs an alternativen Stromquellen wie Windrädern
und Solarpaneelen hat zu einer verstärkten Schwankungsanfälligkeit des Stromnetzes in Deutschland
geführt. Die Technologien der Wind- und Sonnenkraft sind natürlichen Schwankungen unterworfen.
Weht demnach kein Wind oder scheint die Sonne nicht, liefern diese Anlagen schlichtweg keinen
Strom – egal, wie viele Anlagen man davon aufgebaut hat.
Der Eon-Chef sprach zudem von einer Woche, in der Deutschland beispielsweise 27 Prozent
erneuerbaren Strom im Netz und 72 Prozent konventionell erzeugten hatte. „Selbst wenn in unserem
Land dreimal mehr Windkraft installiert wäre, wüsste er nicht, wie wir in einer solchen Woche ohne
Kohle, Kernenergie und Erdgas auskommen würden. Wenn Kohle- und Atomenergie komplett vom
Netz gehen, entsteht eine gigantische Lücke, die gefüllt werden muss und zwar aus einer Quelle, die
zuverlässig liefert. Wir brauchen nicht nur im Durchschnitt eines Jahres genug Strom, sondern an
jedem einzelnen Tag.“
Diese Feststellungen des Energiemanagers dürften den GRÜNEN wohl nicht so recht in den Kram
passen.
Der Eon-Chef bestätigt meine Auffassung zur Anfälligkeit unserer Stromversorgung, wenn diese in
Zukunft noch stärker auf Wind und Sonne basieren sollte. Seine trefflichen Worte sind Balsam für
unsere windkraftkritischen Seelen.
+++ EILMELDUNG: Ohrfeige für die Windkraftindustrie +++
Laden Sie hier das vollständige EuGH-Urteil als PDF-Datei herunter:
Deutschland hat Fukushima zum Anlass genommen, aus der Kernenergie auszusteigen. Claudia Roth von B‘90/Die GRÜNEN sprach von einer verheerenden Atom-Katastrophe mit mehr als 16.000 Todesopfern. Stimmt das? Die Schätzung der Weltgesundheitsorganisation WHO ging von Null Todesopfern durch Strahlung aus. Nach anderen Schätzungen wurde mit einigen Hundert zukünftigen vorzeitigen Todesfällen gerechnet. Keine Frage. Jedes Menschenleben zählt! Im Zusammenhang von Todesfällen pro erzeugter Terawattstunde Strom ergab eine Untersuchung 0,04 Tote bei der Kernenergie und 0,15 Tote – fast das Vierfache – bei der Windkraft.
Wenn Politiker*innen erzählen, der Windstrom werde in den Stromleitungen gespeichert oder die 10-H-Regel bei Windkraft ansprechen, ohne diese erklären zu können, dann sind diese Beispiele schon kenntnisbefreite Äußerungen.
Zum Thema Endlagerung erfährt man im Internet unter https://Cordis.Europa.eu/ von Forschungen, wie radioaktiver Abfall recycelt werden und damit das Problem entschärft werden kann. Es wird neue Reaktorgenerationen wie z.B. Dual-Fluid-Reaktoren geben. Asien setzt auf Kernkraft. Derzeit sind In Asien 35 und in Europa 15 Reaktoren im Bau. Weitere 102 Reaktoren befinden sich in der Planungsphase. EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton hat eine klare Meinung: „Dass die EU ohne Atomstrom CO2-neutral werden kann, ist eine Lüge“. Der Strombedarf in der EU wird sich bis 2050 verdoppeln. Deutschland muss seine Landschaft mit Windrädern und Solaranlagen zupflastern und trotzdem noch Strom importieren. Darunter wird auch Atomstrom sein, der in Kernkraftwerken produziert wird, die unmittelbar an unseren Grenzen stehen.
Das Gericht stellte fest, dass die Kläger unter dem durch tieffrequenten Schall und Infraschall verursachten sogenannten Windturbinensyndrom leiden. Die Gesundheitsbeeinträchtigungen sind hier erheblich. Die Windräder waren dort wohl nur 93 m hoch. Die WEA in Winterlingen waren in einer Höhe von knapp 240 m geplant.
Mit dem Thema von tieffrequentem Schall und Infraschall beschäftige ich mich seit 2015. Schon damals haben mir Gutachter erklärt, dass die geltenden Normen für die Messungen völlig überaltert seien und man seit Jahren um entsprechende Anpassungen an die tatsächlichen Verhältnisse ringe. Die Anpassungen unterbleiben wohl, damit man den Windkraftausbau weiterhin ungebremst vorantreiben kann.
Die Gerichte in Deutschland haben sich in der Vergangenheit auf die veralteten Normen berufen können, obwohl die Rechtsprechung auch in Deutschland mittlerweile erkennt, dass die bereits viele Jahre alte technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm mit DIN 45680) die Realität nicht mehr abbildet.
Ich hoffe, dass das Urteil des „Cour d’appel de Toulouse“ auch in Deutschland beachtet wird, denn das deutsche Immissionsschutzrecht beinhaltet nicht nur eine Schutzpflicht, sondern auch eine Vorsorgepflicht, die noch vor der Schutzpflicht kommt.







Nach Meinung vielen Experten muss Deutschland weitgehend elektrifiziert werden, um das Klimaziel zu erreichen. Ein massiver Anstieg des bisherigen Stromverbrauchs wird von den Experten vorausgesagt. Trotzdem geht das Bundeswirtschaftsministerium von einem konstant bleibenden Stromverbrauch auch in der Zukunft aus. Liegt diese realitätsfremde Betrachtung daran, weil es im Ministerium Anfang des Jahres schon mal Überlegungen zur künftiger Rationierung von Stroms gab? Das ist kein Scherz! Das ist fakt!
„Deutschland steuert in eine unglückliche Situation“ titelt die FAZ am 22. April. William Magwood, Generaldirektor der globalen Kernenergie-Behörde „bedauert den deutschen Atomausstieg. Global gesehen sei die einzige Frage, welche Art von Reaktoren künftig gebaut werden“. Viele Länder planen mit Kernenergie, da sie nicht der Ansicht sind, dass unstetige erneuerbare Energien allein ausreichen, um die Versorgungssicherheit mit Strom zu gewährleisten.
Anstatt die Energiewende technologie- und energieträgeroffen anzugehen, setzt Deutschland auf die Sonnen- und Windenergie. Kernkraftwerke werden abgebaut und Kohle- und Gaskraftwerke gehen vom Netz. Man importiert lieber Strom aus Kern- und Kohlekraftwerken aus dem Ausland, weil man selbst gut dastehen will. Aber sind wir bei der Energiewende wirklich die Guten oder letzten Endes auf einem Irrweg und doch nur die Dummen?
Zwei weitere Kraftwerke – Walsum 9 und Westfalen E – die zum 1. Januar 2021 ebenfalls stillgelegt wurden, müssen wohl auf unbestimmte Zeit in Betrieb bleiben. Der Netzbetreiber beantragte bei der Bundesnetzagentur die Anlagen als systemrelevant einzustufen und die Eigentümer zum Weiterbetrieb als Reservekraftwerke zu verpflichten.
Die Bundesnetzagentur berichtet monatlich über die Stromerzeugung und den Stromhandel (SMARD Strommarktdaten). Hier erfährt man, dass z. B. die Windkrafteinspeisung an Land im Februar 2021 um 50,9% gegenüber dem Vorjahresmonat eingebrochen ist. Auf der Website BBI-WK.de wird jeden Monat für geplante Windkraft in Winterlingen eine Wirtschaftlichkeitsprognose erstellt. Fazit: 11.514 Haushalte können rechnerisch im Durchschnitt mit Strom versorgt werden. Vortex gibt 26.500 Haushalte an.
Da Windkraft in Winterlingen nichts zu unserer Stromversorgungssicherheit beitragen wird, wehre ich mich gegen die Gesundheitsgefährdung durch Windkraftanlagen. Auch die geplante Zerstörung von Natur und Landschaft kann ich nicht gutheißen.
Der Bundesverband WindEnergie sucht übrigens für die Geschäftsstelle in Berlin eine*n Referent*in für den Bereich Politik zur „Übersetzung“ der Anliegen der Windenergie gegenüber den politischen Entscheidungsträgern (und umgekehrt). „Übersetzung“ klingt hier harmlos: Dahinter verbirgt sich knallharter Lobbyismus, der auch schon mal als Korruption verstanden werden kann.
Fast hätte der lange Arm der Windlobby bis zum EuGH gereicht. Hat doch die Windlobby fest auf die Deutsche Generalanwältin Juliane Kokott gesetzt. Sie hatte windlobbykonform beantragt, den Schutz des einzelnen Vogels nicht mehr in den Fokus zu nehmen, sondern danach zu entscheiden, ob die Population der Vogelart insgesamt gefährdet sei.
Diesem Antrag ist der EuGH nicht gefolgt und stärkt den Schutz jedes Individuums. Ein Urteil gegen die Empfehlung der Generalanwältin hat Seltenheitswert. Nach dieser schallenden Ohrfeige dürfte die Enttäuschung beim Bundesverband Windenergie (BWE) groß sein; eine herbe Niederlage, da immerhin 100 Rechtsanwälte für fast 100 Anwaltskanzleien im juristischen Beirat des BWE sitzen.
Im Hinblick auf den Artenschutz haben wir schon immer die Auffassung vertreten, dass europäisches Recht Vorrang gegenüber dem nationalen Recht hat und Entscheidungen des EuGH von deutschen Gerichten beachtet werden müssen.
Im ZAK vom 08.02.2021 beruft sich das Landratsamt (LRA) auf die öffentliche Sicherheit und auf die Sitzung der Umweltministerkonferenz im Mai 2020, um beim Artenschutz Ausnahmen zuzulassen. Dieser Sichtweise widerspreche ich, weil das LRA das europäische Recht und die europäische Vogelschutzrichtlinie nicht verstanden hat. Die Umweltministerkonferenz hat in Genehmigungsverfahren gar keine Befugnis. Nach der europäischen Vogelschutzrichtlinie sind Ausnahmen vom Tötungsverbot bei Windenergieanlagen nicht rechtmäßig. Daran dürfte es nach dem sehr begrüßenswerten und vollständig auf der Webseite BBI-WK.de eingestellten Urteil vom 04.03.2021 keine Zweifel mehr geben.
Bürgerinitiativen gegen den Windpark Winterlingen zeigen vor der Wahl Flagge
04.03.2021 von Pressemitteilung
Die Bitzer Bürgerinitiative BBI-WK und die Interessengemeinschaft Fachberg-Riedern IGFR stehen einer Energiewende, „die so gut wie ausschließlich auf Windkraft- und Fotovoltaik-Anlagen basiert, sehr kritisch gegenüber,“ sagt deren Sprecher Herbert Bitsch. Mit einem Plakat – landesweit machen viele Bürgerinitiativen bei dieser Aktion mit – wolle man vor den Landtagswahlen auf diese Fehlentwicklung bei der Energiepolitik hinweisen.
Es werden jeweils zwei Plakate in Bitz und in Freudenweiler aufgestellt. In Winterlingen steht das Plakat auf dem privaten Anwesen von Mitstreiter Jürgen Beck. Die Idee für diese Aktion, so Herbert Bitsch, entspringe einem Gastbeitrag des ehemaligen Hamburger Umweltsenators Prof. Dr. Fritz Vahrenholt zum Thema „Die Energiewende wird an der Windindustrie scheitern“.
Gastbeitrag auf Webseite eingestellt
Sein Fazit, sofern die Politik ihre Ziele verwirklicht: „Zwei Drittel von Deutschland sind dann in einem Abstand von 1000 Metern mit 200 Meter hohen Windkraftanlagen bestückt, egal ob da eine Stadt steht, ein Fluss oder eine Autobahn verläuft, ob es dort einen Wald, einen See oder ein Naturschutzgebiet gibt. Können wir uns, kann die Politik sich ein solches Deutschland vorstellen?“ Der Gastbeitrag des Professors ist auf der Webseite BBI-WK.de eingestellt.
Laden Sie hier den kompletten Gastbeitrag als PDF-Datei herunter:
Kommentar von Herbert Bitsch
Mit unserer Plakataktion kritisieren wir die Energiewende der GRÜNEN, weil hier fast ausschließlich nur auf Windkraft- und Fotovoltaik-Anlagen gesetzt wird. Der noch amtierende grüne Umweltminister Franz Untersteller sieht in Baden-Württemberg Potenzial für bis zum 20.000 Windkraftanlagen. „Unser Ziel muss es sein, auszuschöpfen was auszuschöpfen ist,“ so der Minister in einer Presseerklärung.
Da die GRÜNEN Zugriff auf unseren Staatswald in Baden-Württemberg haben, hatte man hier schon mal 2.000 Windkraftanlagen eingeplant. Im Wahlprogramm wurde dann auf nur noch 1.000 Windkraftanlagen im Staatswald abgespeckt.
Beim Artenschutz fordern die Bundes-GRÜNEN „zielführende Ausnahmen“ und nehmen einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht offensichtlich in Kauf.
Und wir Menschen? Wir kommen „sprichwörtlich“ unter die Windräder, weil die GRÜNEN im Wahlprogramm keine Mindestabstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung und damit auch keinen Schutz der Menschen vorgesehen haben.
Er rückt mit dieser Aussage die bundesweit unzähligen Bürger, Bürgerinitiativen, Vereine und Naturschutzverbände in den Mittelpunkt, die „mit Erfolg gegen die geplante Gesetzesänderung“ im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) protestiert haben. Zum Hintergrund: In den EEG-Entwurf 2021 sollte der Passus aufgenommen werden: „Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.“ Dieser Absatz 5 in Paragraph 1 ist aber entfallen; das verifizierte EEG seit 1. Januar in Kraft.
An alle Bundestagsabgeordneten gewandt
Herbert Bitsch, Sprecher der Bitzer Bürgerinitiative Windkraft BBI-WK und der Interessengemeinschaft Fachberg Riedern IGFR begrüßt diese Entscheidung und betont: „Auch wir haben uns mehrfach mit schriftlichen Eingaben an alle 709 Bundesabgeordneten wegen der geplanten Änderung im EEG gewandt“.
Die Entscheidung des Gesetzgebers habe weitreichende Konsequenten, betont Herbert Bitsch: „Die Genehmigungsbehörden haben wie bisher unter anderem zwischen Arten-, Natur- und Landschaftsschutz auf der einen Seite und der Stromerzeugung durch Windkraft auf der anderen Seite abzuwägen“.
Der Sprecher der beiden Initiativen, die sich gegen den Bau von Windrädern just am ausgewählten Standort in Winterlingen wehren, wird konkret: Die zwischen Winterlingen und Bitz geplanten sieben Windkraftanlagen würden den Artenschutz verletzen. Für den Bau und den Betrieb sei eine Ausnahme vom Tötungsverbot des Bundesnaturschutzgesetzes erforderlich.
Wind rechtfertigt keine Ausnahme
Doch Windkraft rechtfertige keine Ausnahmegenehmigung vom Tötungsverbot, sagt Bitsch. Die sieben Windkraftanlagen liegen zudem in einem ausgewiesenen Milan-Dichtezentrum und im Naturpark Obere Donau. „Hier gehören Windräder bestimmt nicht hin“, bringt er das Meinungsbild der Projektgegner in Bitz und Winterlingen auf den Punkt. Das Landratsamt habe in seiner bisherigen Abwägung floskelhaft darauf hingewiesen, dass die Windkraftanlagen mit ihrer Nennleistung einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten. Die beiden Initiativen widersprechen dieser Aussage.
Der Beweis werde seit dem Frühjahr 2020 angetreten, denn seit Mai 2020 übernehmen die Bürgerinitiativen jeden Monat die Daten der EnBW zur tatsächlichen Stromerzeugung des Windparks Winterbach (Goldboden) bei Stuttgart, einem Vorzeigeobjekt des drittgrößten deutschen Energieversorungsunternehmens.
Herbert Bitsch erläutert, wie die beiden Initiativen mit Hilfe von Fachleuten die Daten auswerten: „Wir kennen die Nennleistung der Windanlagentypen in Winterbach und in Winterlingen. Der Windatlas liefert uns die Windleistungsdichte der unterschiedlichen Standorte. Unter Gewichtung der Nennleistung der Anlagentypen und der unterschiedlichen Windleistungsdichte an den Standorten erstellen wir eine Prognose der Stromerzeugung für Winterlingen“. Diese Prognose wird jeden Monat auf der
An vielen Tagen weht kein Wind
In 2020 habe die rechnerische Auslastung nur 14,6 Prozent betragen. Die Firma Vortex als Ersteller der Anlagen in Winterlingen verspreche in ihren in der Region verteilten Infobroschüren die Versorgung von 26500 Haushalten mit Strom. „In 2020 hätten nach unserer Prognose aber rechnerisch nur 11 514 Haushalte versorgt werden können“, verweist Herbert Bitsch auf die Auswertung. Jedermann wisse, dass Windkraft überhaupt keine Versorgung von Haushalten mit Strom rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr gewährleisten könne.
Seit Mai 2020 würden die Projektgegner an vielen Tagen feststellen, „dass die Stromerzeugung Null beträgt - weil überhaupt kein Wind weht“. Der Aussage des Landratsamtes, die zwischen Winterlingen und Bitz geplanten sieben Windkraftanlagen (WKA) würden einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten, stimmen die beiden Bürgerinitiativen daher nicht zu.
Diese Auffassung werde durch den neuen Windatlas Baden-Württemberg bestätigt. Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) sehe die Wirtschaftlichkeit von WKA bei einer Windleistungsdichte ab 215 Watt/qm. In Winterlingen liege die Windleistungsdichte im Durchschnitt bei nur 150,90 Watt/qm, hält Herbert Bitsch entgegen und wird grundsätzlich: „Was sich als unwirtschaftlich erweist, darf nicht genehmigt werden“.
Die Abhängigkeit ist gefährlich
Die Corona-Pandemie zeige, wie verletzlich die Republik bei der Abhängigkeit von Dritten sein kann. Laut Bundesnetzagentur wurden in 2020 knapp 33.000 Gigawattstunden ins deutsche Stromnetz importiert. Gegenüber 2019 ist das ist ein Plus von mehr als einem Drittel.
Ein Grund für die wachsenden Stromimporte ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes der sinkende Anteil von Kohle- und Kernkraftwerken an der Stromerzeugung in Deutschland. Insbesondere bei Windstille oder Dunkelheit sei zur Deckung des Bedarfs Strom importiert worden. „Wie abhängig sind wir, wenn wir ein Drittel unseres benötigten Stroms importieren müssen?“ Für den Steuerberater aus Winterlingen ist dies mehr als nur eine rhetorische Frage. Im Landratsamt in Balingen teilt man die Auslegung der beiden Bürgerinitiativen zur Neufassung des EEG nicht.
Zwar wurde Absatz 5 gestrichen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestages (Drucksache 19/25326) habe die Streichung aber damit begründet, dass die hohe Bedeutung der erneuerbaren Energien bereits in Paragraph 1 ausreichend verankert sei.
Behörde hat andere Sichtweise
Die hohe Bedeutung des Klimaschutzes und des damit verbundenen Ausbaus erneuerbarer Energien finde sich darüber hinaus im Völker- und Europarecht.
Mit Bezug auf den Artenschutz sei es heute bereits möglich, Ausnahmen vom Artenschutz unter Berufung auf die öffentliche Sicherheit zuzulassen. Dies habe die Umweltministerkonferenz in ihrer Sitzung im Mai 2020 festgestellt. Die Änderungen im EEG seien daher als rein redaktionelle Änderungen zu bewerten“, gibt Pressesprecherin Anja Heinz die das Meinungsbild des Landratsamtes wieder.
Diese Änderungen hätten aus Sicht der Behörde keine Auswirkung auf die weitere Beurteilung des Genehmigungsantrags .
Kommentar von Herbert Bitsch
Die Gegner messen und sagen: „Hier gehören Windräder bestimmt nicht hin“ berichtet der Zollernalbkurier am 08.02.2021. „Behörde hat andere Sichtweise: Mit Bezug auf den Artenschutz sei es heute bereits möglich, Ausnahmen vom Artenschutz unter Berufung auf die öffentliche Sicherheit zuzulassen. Dies habe die Umweltministerkonferenz in ihrer Sitzung im Mai 2020 festgestellt.“
Dieser Aussage des Landratsamtes (LRA) widersprechen wir. Das LRA hat das europäische Recht und die europäische Vogelschutzrichtlinie nicht verstanden, die Umweltministerkonferenz hat in Genehmigungsverfahren gar keine Befugnis. Ausnahmen vom Tötungsverbot bei Windenergieanlagen sind nach der europäischen Vogelschutzrichtlinie nicht rechtmäßig.
Der Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer Prof. Dr. Martin Gellermann kommt in seinem rechtswissenschaftlichen Gutachten, das vom Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) beauftragt wurde, zu dem Ergebnis:
„Die windkraftbedingte Tötung europäischer Vögel darf derzeit aus unionsrechtlichen Gründen nicht auf der Grundlage des § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 BNatSchG zugelassen werden.
Ausnahmen vom Tötungsverbot können zugunsten der Windkraftnutzung auch nicht auf § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BNatSchG („öffentliche Sicherheit“) gestützt werden, weil Windenergieanlagen die Voraussetzungen dieser unionsbasierten Vorschriften nicht erfüllen.“
Das LRA verkennt einfach die Bedeutung des Beschlusses der Umweltministerkonferenz (UMK). Diesen UMK-Beschluss darf das LRA keinesfalls als Grundlage einer möglichen Entscheidung heranziehen.
Gutachter sind im Wald unterwegs
Walter Beck von der Bitzer Bürgerinitiative Windkraft bestätigt, dass Gutachter von Vortex in diesem Jahr im Winterlinger Wald erneut aktiv waren. Er ist oft im Wald unterwegs und sieht auch für 2020 das Milan-Dichtezentrum bestätigt, obwohl dieses auf nunmehr sieben Revierpaare angehoben wurde.
Am 26. September 2020 war im Zollernalbkurier zu lesen: „Bis die ersten Windanlagen in Burladingen errichtet werden, kann es noch dauern. Sofern der Bauantrag die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) überhaupt besteht. Die EnBW war zunächst davon ausgegangen, dass der Bauantrag in einem einfachen Verfahren durchgeht“.
Die EnBW hat wohl beim Bauantrag für die 10 WEA darauf vertraut, dass dieser einfach vom LRA durchgewunken und genehmigt wird. Das war in der Vergangenheit durchaus gängige Praxis. Um einer UVP-Pflicht zu entgehen, tricksen die Windkraftbetreiber gerne. Sie stückeln die geplanten WEA in kleine Einheiten und beantragen dann die Genehmigung; nicht selten für eine einzelne WEA.
Das LRA konnte bei seiner Entscheidung zur UVP-Pflicht sicher auf seine gemachten Erfahrungen in
Sachen Windräderprojekt Winterlingen zurückgreifen. Die Begründung des LRA und meine 32 Seiten umfassenden Einwendungen gegen die zwischen Winterlingen und Bitz geplanten 7 WEA liegen dicht beieinander.
Das LRA erwähnt beispielsweise ein großes Habitatpotenzial für das Vorkommen von Tier- und Vogelarten (z.B. Milan), die Verkarstung und die Gefahr für das Grundwasser und die Trinkwassernutzung (Wasserschutzzone), die Beeinträchtigung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes und die natürliche Erholungseignung, den möglichen Verlust der Landschaftsqualität und Herabsetzung des ansonsten positiven Landschaftsbildes und erwartet erhebliche Beeinträchtigungen für die Schutzgüter Mensch/menschliche Gesundheit (z.B. Lärm), Tiere/Pflanzen/biologische Vielfalt, Wasser und Landschaft.
Bis zu 500.000 Euro Jahrespacht sei denkbar, so der Zollernalbkurier. Wenn so viel Geld im Spiel ist, müssen wir uns über die hohen Strompreise nicht wundern. Wir müssen uns daher auch nicht über die Qualität der Gutachten wundern, die von den Windkraftbetreibern den Behörden vorgelegt werden. BUND, LNV und NABU haben in der Pressekonferenz vom 7. September 2017 über erhebliche Qualitätsmängel bei Windenergie-Gutachten berichtet. In allen Fällen hätte die Genehmigung nicht erteilt werden dürfen.
Vor diesem Hintergrund und aufgrund meiner Erfahrungen beim Windräderprojekt Winterlingen wäre Burladingen gut beraten, eigene Gutachten in Auftrag zu geben.
Die überaus kluge und lobenswerte Entscheidung des LRA zur UVP-Pflicht findet meine volle Zustimmung.
Die Windkraftgegner aus Bitz und Winterlingen unterstützen die neue Aktion des Umweltverbandes Naturschutzinitiative (NI), die sich gegen das geplantes Investitionsbeschleunigungsgesetz wendet. Wie bei der Aktion vom 3. Juli hoffen sie auf die Unterstützung der Bürger.
Das neue Gesetz würde Bürgerrechte aushebeln
Im Rundbrief „Protest ist angesagt“ fordert die NI alle Bürger auf, bei den Bundestagsabgeordneten gegen den Entwurf des Investitionsbeschleunigungsgesetzes zu protestieren. Herbert Bitsch, Sprecher der Windkraftgegner: „Wir schließen uns auch dieser Aktion an. Im Juli baten die Windkraftgegner, den Bundestagsabgeordneten Thomas Bareiß zu kontaktieren. Nun rufen die Bürgerinitiativen Bitzer BBI-WK und Winterlinger IGFR die Bürger dazu auf, sich auch in dieser Sache zu engagieren.
Aufruf an die Bürger, dem Landesvater zu schreiben
Seit knapp fünf Jahren wenden sich Bitzer und Winterlinger Bürger mit den Initiativen Bitzer BBI-WK (Bürgerinitiative gegen Windkraft) und Winterlinger IGFR (Interessengemeinschaft Fachberg-Riedern) gegen den Bau einer Windkraftanlage im Wald zwischen Bitz und Winterlingen. Mehrere Argumente werden gegen den Bau der sieben, knapp 239 Meter hohen Windräder angeführt: Gesundheitsgefährdung durch Infraschall, Eisabwurf und Schattenschlag, Gefährdung des Grund- und Trinkwassers, Rodung, Landschaftsverbrauch, Klimabelastung und gegen Ausnahmen vom Tötungsverbot des Bundesnaturschutzgesetzes. Weitere Informationen gibt’s auf: naturschutz-initiative.de und bbi-wk.de
Hummel wusste zum Zeitpunkt seiner Investition, dass die Förderung nach 20 Jahren ausläuft. Jetzt fängt das Geheule in der Windkraftbranche an, weil man natürlich über die 20 Jahre hinaus weiterhin subventioniert werden will. Hummel bekommt derzeit 8,1 Cent je produzierter Kilowattstunde vergütet. Auf dem freien Markt bekäme er aber nur 3 Cent. Damit ginge die Rendite ins Minus.
Bei den erneuerbaren Energien stand und steht niemals eine gesicherte Stromversorgung im Vordergrund. Es fand und findet eine Geldumverteilung vom Stromverbraucher zum Windkraftbetreiber statt, also ein Geldtransfer von unten nach oben. Es wundert nicht, dass die Windkraftlobby ein reformiertes Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu ihren Gunsten reklamiert Die bisher subventionierte Geldquelle soll weiterhin sprudeln.
Hummel bemängelt, er habe trotz gewonnenem Gerichtsverfahren noch keine Baugenehmigung für die Windräder am Schloss Lichtenstein. Er hat die Gerichtsverfahren nach meiner Überzeugung nur deshalb gewonnen, weil die Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg in Sachen Windkraft der Linie der grünen Landesregierung folgen. Ganz anders in Bayern. Hier hat der Verwaltungsgerichtshof München am 22.05.2020 den Schutz der natürlichen Eigenart der Landschaft anerkannt und der Errichtung von außergewöhnlich hohen und weithin sichtbaren Windkraftanlagen eine Absage erteilt.
Windkraft als Energieträger benötigt laufend Backup-Systeme, trägt nichts zu einer dauerhaften Energieversorgung bei, muss subventioniert werden und beschert uns die höchsten Stromkosten, verletzt Natur- und Artenschutz aufs Gröbste, verspargelt unser Land, formt es zu einer Industrielandschaft, benachteiligt die Landbevölkerung, weil es in Städten keine Windräder gibt und gefährdet unsere Gesundheit durch Infraschall.
Michael Fuchs, stv. Vors. CDU/CSU Bundestagsfraktion am 21.05.2016 in der Rhein-Zeitung: „Viele Lobbyisten laufen in Berlin rum, die sich in einer Weise und mit einer Brutalität, wie ich sie in keinem anderen Fall erlebt habe, für Windenergie und Solarenergie einsetzen. Aber oft ist das nichts anderes als persönlicher Nutzen und hat nichts mit der Energiewende zu tun, sondern mit Geldverdienen“.
sicher die eine oder andere Berichterstattung über uns in der örtlichen Presse zur Kenntnis genommen
haben.
Wir setzen voraus, dass die Berichterstattung im Zollernalbkurier vom 3. Juli „Artenschutz statt Flatterstrom“ bekannt ist. Über die geplanten Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz wurde berichtet. Wir verstehen nicht und können deshalb auch nicht hinnehmen, dass die geplanten Änderungen des Naturschutzes als Gesetz verabschiedet werden sollen. Die Leser wurden von uns gebeten, sich in dieser Sache an Sie zu wenden. (...) Wir haben eine Vielzahl von Bestätigungen sowohl per E-Mail wie auch über
Da Sie sicher mit der Materie bestens vertraut sind, ersparen wir uns weitere Ausführungen. Wir bitten Sie höflich wie auch eindringlich, den geplanten Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz auf Kosten des Artenschutzes und zugunsten der Windkraftlobby nicht zuzustimmen. Dürfen wir Sie bitten, uns Ihre grundsätzliche Haltung zu den geplanten Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes mitzuteilen.“
Den Bürgerinitiativen ist es zu verdanken, dass die Naherholung und der Wasser- und Klimaschutz noch gewährleistet sind. Seit Anfang 2016 kämpfen wir gegen das Windräderprojekt im Winterlinger Wald. Ohne unser Engagement stünden bereits 7 riesige, lärmende und gesundheitsgefährdende Windkraftkolosse; jeder Koloss mehr als 235 Meter hoch. Naherholung, Wasser- und Klimaschutz sowie Arten- und Landschaftsschutz und unsere Gesundheit wären buchstäblich unter die Windräder gekommen. Mich schaudert bei diesem Gedanken.
Die Gemeinde Winterlingen befürwortet als Initiator die Errichtung von 7 Windkraftanlagen (WKA) auf gemeindeeigenen Flächen, die im Naturpark Obere Donau liegen. In einem Naturpark haben WKA, insbesondere wenn noch ein Grünzug betroffen ist, nichts verloren. Die Aussage der Gemeinde, man wolle einen wertvollen Beitrag für die Energiewende ermöglichen, halte ich für eine fadenscheinige Ausrede. Für die Energiewende ist das Windräderprojekt wegen Unwirtschaftlichkeit nicht geeignet. Wirtschaftlich kann das Windräderprojekt allenfalls für die Gemeinde Winterlingen als Verpächterin sein, wenn die eingeplanten Pachteinnahmen aus dem Projekt fließen sollten.
Wird die Energiewende vom Rathaus Winterlingen vorgeschoben, um sich über die erhofften Pachteinnahmen zu Lasten von Naherholung, Gesundheit, Wasser- und Klima- sowie Arten- und Landschaftsschutz den Gemeindesäckel zu füllen?
Nicht mit europäischem Recht vereinbar
„Die Aktion berührt unsere Seelen“, betont Bitsch, denn auch im Bauantrag für die sieben Anlagen zwischen Bitz und Winterlingen werde ein Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung vom Tötungsverbot gestellt. Um gegen die Änderungen anzugehen, fordert die NI dazu auf, sich schriftlich an den jeweiligen Bundestagsabgeordneten zu wenden.
Artenschutz statt Flatterstrom
Wiederholt hat sich die NI gegen die Windräder auf der Hochalb ausgesprochen. „Da wir diese als nicht genehmigungsfähig erachten, haben wir bereits gegen die vier Ende 2016 genehmigten Anlagen anwaltlich Widerspruch eingelegt und gegen die neue Planung Einwendungen durch eine Anwaltskanzlei erhoben“, stellt Harry Neumann abermals klar. „Zu groß sind die artenschutzrechtlichen Konflikte aufgrund der Rotmilan- und Wespenbussardaufkommen.“ Das Verwaltungsgericht Gießen in Hessen habe vor kurzem auf Antrag der NI entschieden, dass solche Ausnahmen vom Tötungsverbot europarechtswidrig seien.
Kritik am Windatlas
„Die Begehrlichkeiten der Windindustrielobby nehmen immer mehr zu“, ärgert sich Herbert Bitsch, seine Mitstreiter und er würden auch weiterhin mit aller Kraft gegen das wirtschaftlich unsinnige Windräderprojekt vorgehen. Scharf kritisiert Bitsch den neuen Windatlas für Baden-Württemberg, der das Flächenpotenzial für den Ausbau der Windkraft deutlich erhöhe sowie die Neudefinition des Milan-Dichtezentrums zu Lasten des Artenschutzes. Die geplante Beschränkung der Rechte der Bürger und Institutionen, die gegen Windkraft zum Schutz von Gesundheit und Naturschutz vorgehen wollen, hält er für äußerst bedenklich. Das von der Politik vorgeschlagene „Windbürgergeld“, mit dem der Widerstand der Betroffenen gegen die Windkraft abgekauft werden solle, verdient laut Bitsch eher die Bezeichnung „Schildbürgergeld.“
„Die Windleistungsdichte haben wir dem aktuellen Windatlas für Baden-Württemberg entnommen und für die drei Anlagen standortgenau mit 233,75 Watt pro Quadratmeter im Durchschnitt errechnet“, erläutert Herbert Bitsch.
Je Haushalt setzen die beiden Bürgerinitiativen 3500 Kilowattstunden an. Bei den weiteren Berechnungen – Nennleistung, Erzeugung in Megawattstunden, Auslastungsgrad und Zahl der Haushalte (26 500) – orientieren sie sich an den Vorgaben und Begriffen von Vortex. Die erste Prognose für Mai 2020 ergibt einen Auslastungsgrad mit nur 8,4 Prozent bei 6589 Haushalten gegenüber 26 500 laut Vortex. Bei den Haushalten handelt es sich um eine reine Rechengröße. Der von der Windkraft produzierte Flatterstrom könne keinen einzigen Haushalt an 365 Tagen rund um die Uhr versorgen, lautet ihr Fazit. Ihre Prognose stellen die Windkraftgegner künftig monatlich auf ihre Internetseite bbi-wk.de. Herbert Bitsch: „Wir wollen damit ein und allemal die Behauptung widerlegen, die sieben Anlagen würden einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten.“
Die Erhöhung wird von der Politik CORONA in die Schuhe geschoben, weil die Wirtschaftsleistung und damit der Stromverbrauch zurückgegangen sind. Deswegen müsste aber die EEG-Umlage noch lange nicht steigen.
Der durch Wind und Sonne zufällig und nicht planbar erzeugte Strom, der auch als Flatterstrom oder Fakepower bezeichnet wird, ist für die Erhöhung ursächlich. Wenn die Wirtschaft Energiebedarf hat, scheint häufig keine Sonne oder es weht nicht ausreichend Wind. Wenn die Wirtschaft einen geringen Energiebedarf hat, scheint die Sonne und der Wind weht. Diese Flatterstromerzeugung, die vorrangig in das Stromnetz eingespeist wird, droht das Stromnetz zu überlasten, wenn kein Stromabnehmer gefunden wird. Wenn nun der Börsenstrompreis im Keller ist, muss der überschüssige Strom fast verschenkt werden. Nicht selten muss man sogar noch etwas dafür zahlen, damit der Strom überhaupt abgenommen wird.
Die EnBW Energie Baden-Württemberg bestätigt auf Nachfrage, dass es am 24.05.2020 bei sonnigem und windigem Wetter eine hohe Stromproduktion aus EEG-Anlagen gab. Das Stromüberangebot führte zu negativen Börsenstrompreisen. Daher wurden die Windkraftanlagen in Winterbach (Goldboden) abgeschaltet. Da bei den erneuerbaren Energien in diesem Fall auch nicht produzierter Strom vergütet wird, ist der Stillstand für die EnBW kein Desaster.
So funktioniert das EEG-System schon immer und beschert uns die höchsten Strompreise. Die laufenden Strompreiserhöhungen gehören einfach zum EEG-System. Es ist eine tickende Zeitbombe. Die Börsenstrompreise fallen, die Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien steigt. Mit CORONA hat das aber rein gar nichts zu tun. Flatterstrom bzw. Fakepower sind ursächlich.
Wenn der Staat jetzt eingreift, weil die Politiker die von den EWI-Leuten genannte Erhöhung der EEG-Umlage um 25 Prozent als Alarmsignal begreifen, dann ist das mal ein Anfang. Aus diesem Grund weitere Erhöhungen der EEG-Umlage aus der Staatskasse zu bezahlen, ist das zwar löblich, aber das „Hin- und Her-Geschiebe“ dieser Kosten ist eine glatte Bankrotterklärung an das EEG-System. Letztendlich zahlt die Zeche immer der Bürger.
Der Intelligenznotstand der Verantwortlichen scheint hier vor dem Klimanotstand zu kapitulieren.