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Weiterführende Informationen finden Sie in den nachfolgenden Energieberichten des Statistischen Landesamtes und dem Ministerium für Energiewirtschaft Baden-Württemberg als link zum Download:
Energiebericht 2022
https://www.statistik-bw.de/Service/Veroeff/Querschnittsver!F6ffentlichungen/806122002.pdf
Energiebericht 2021
Windkraft: Wie teuer wird der Ausbau für die Stromerzeugung?
Kommentar von Herbert Bitsch:
Wer die Nachrichtensendungen von ARD und ZDF sowie die sonstigen Berichterstattungen zur Energiewende und zum Klimaschutz verfolgte, musste feststellen, dass ARD und ZDF bei diesen Themen bisher uneingeschränkt den Regierungskurs vertraten. Sind ARD und ZDF das unkritische Sprachrohr der Regierenden? Ist das guter Journalismus? Nein! Dieser zeichnet sich durch Objektivität, sorgfältige Recherche und kritische Würdigung aus. Daher habe ich die bisher einseitige Berichterstattung nie verstanden.
Die Sendung Plusminus vom 26.04.2023 ist hier eine löbliche Ausnahme. Eine hoffnungsvolle Kehrtwende? Sehr gut recherchiert und objektiv behandelt wird hier das Thema Windkraft:
Wie teuer wird der Ausbau für die Stromerzeugung? Klicken Sie
hier für diesen hochinteressanten Beitrag.
Quellen des Leserbriefes zum Herunterladen:
+++ EILMELDUNG: Ohrfeige für die Windkraftindustrie +++
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bleibt seiner Linie in Sachen Artenschutz treu. Mit seinem Urteil vom 04.03.2021 (verbundene Rechtssachen C-473/19 und C-474/19) stärkt der EuGH weiterhin den Vogelschutz und erteilt den Begehrlichkeiten der Windkraftindustrie eine klare Absage. Der Windkraftindustrie war der Artenschutz schon immer ein Dorn im Auge. Daher lässt deren Lobby nichts unversucht, für die Windindustrie auf die Politik bei jeder sich bietenden Gelegenheit Einfluss zu nehmen.
Fast hätte der lange Arm der Windlobby bis zum EuGH gereicht. Hat doch die Windlobby fest auf die Deutsche Generalanwältin Juliane Kokott gesetzt. Sie hatte windlobbykonform beantragt, den Schutz des einzelnen Vogels nicht mehr in den Fokus zu nehmen, sondern danach zu entscheiden, ob die Population der Vogelart insgesamt gefährdet sei.
Diesem Antrag ist der EuGH nicht gefolgt und stärkt den Schutz jedes Individuums. Ein Urteil gegen die Empfehlung der Generalanwältin hat Seltenheitswert. Nach dieser schallenden Ohrfeige dürfte die Enttäuschung beim Bundesverband Windenergie (BWE) groß sein. Immerhin sitzen 100 Rechtsanwälte für fast 100 Anwaltskanzleien im juristischen Beirat des BWE.
Im Hinblick auf den Artenschutz haben wir schon immer die Auffassung vertreten, dass europäisches Recht Vorrang gegenüber dem nationalen Recht hat und Entscheidungen des EuGH von deutschen Gerichten beachtet werden müssen.
Hierzu die Sichtweise des Landratsamts im ZAK vom 08.02.2021: „Mit Bezug auf den Artenschutz sei es heute bereits möglich, Ausnahmen vom Artenschutz unter Berufung auf die öffentliche Sicherheit zuzulassen. Dies habe die Umweltministerkonferenz in ihrer Sitzung im Mai 2020 festgestellt, gibt Pressesprecherin Anja Heinz das Meinungsbild des Landratsamtes wieder“.
Der Sichtweise des LRA haben wir sofort widersprochen, weil das LRA das europäische Recht und die europäische Vogelschutzrichtlinie nicht verstanden hat. Die Umweltministerkonferenz hat in Genehmigungsverfahren gar keine Befugnis. Nach der europäischen Vogelschutzrichtlinie sind Ausnahmen vom Tötungsverbot bei Windenergieanlagen nicht rechtmäßig. Daran dürfte es nach dem Urteil vom 04.03.2021, das wir übrigens sehr begrüßen, keine Zweifel mehr geben.
Laden Sie hier das vollständige EuGH-Urteil als PDF-Datei herunter:
04.03.2021 von Pressemitteilung
Die Bitzer Bürgerinitiative BBI-WK und die Interessengemeinschaft Fachberg-Riedern IGFR stehen einer Energiewende, „die so gut wie ausschließlich auf Windkraft- und Fotovoltaik-Anlagen basiert, sehr kritisch gegenüber,“ sagt deren Sprecher Herbert Bitsch. Mit einem Plakat – landesweit machen viele Bürgerinitiativen bei dieser Aktion mit – wolle man vor den Landtagswahlen auf diese Fehlentwicklung bei der Energiepolitik hinweisen.
Es werden jeweils zwei Plakate in Bitz und in Freudenweiler aufgestellt. In Winterlingen steht das Plakat auf dem privaten Anwesen von Mitstreiter Jürgen Beck. Die Idee für diese Aktion, so Herbert Bitsch, entspringe einem Gastbeitrag des ehemaligen Hamburger Umweltsenators Prof. Dr. Fritz Vahrenholt zum Thema „Die Energiewende wird an der Windindustrie scheitern“.
Gastbeitrag auf Webseite eingestellt
Sein Fazit, sofern die Politik ihre Ziele verwirklicht: „Zwei Drittel von Deutschland sind dann in einem Abstand von 1000 Metern mit 200 Meter hohen Windkraftanlagen bestückt, egal ob da eine Stadt steht, ein Fluss oder eine Autobahn verläuft, ob es dort einen Wald, einen See oder ein Naturschutzgebiet gibt. Können wir uns, kann die Politik sich ein solches Deutschland vorstellen?“ Der Gastbeitrag des Professors ist auf der Webseite BBI-WK.de eingestellt.
Laden Sie hier den kompletten Gastbeitrag als PDF-Datei herunter:
Kommentar von Herbert Bitsch
Mit unserer Plakataktion kritisieren wir die Energiewende der GRÜNEN, weil hier fast ausschließlich nur auf Windkraft- und Fotovoltaik-Anlagen gesetzt wird. Der noch amtierende grüne Umweltminister Franz Untersteller sieht in Baden-Württemberg Potenzial für bis zum 20.000 Windkraftanlagen. „Unser Ziel muss es sein, auszuschöpfen was auszuschöpfen ist,“ so der Minister in einer Presseerklärung.
Da die GRÜNEN Zugriff auf unseren Staatswald in Baden-Württemberg haben, hatte man hier schon mal 2.000 Windkraftanlagen eingeplant. Im Wahlprogramm wurde dann auf nur noch 1.000 Windkraftanlagen im Staatswald abgespeckt.
Beim Artenschutz fordern die Bundes-GRÜNEN „zielführende Ausnahmen“ und nehmen einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht offensichtlich in Kauf.
Und wir Menschen? Wir kommen „sprichwörtlich“ unter die Windräder, weil die GRÜNEN im Wahlprogramm keine Mindestabstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung und damit auch keinen Schutz der Menschen vorgesehen haben.
Kommentar von Herbert Bitsch
Die Gegner messen und sagen: „Hier gehören Windräder bestimmt nicht hin“ berichtet der Zollernalbkurier am 08.02.2021. „Behörde hat andere Sichtweise: Mit Bezug auf den Artenschutz sei es heute bereits möglich, Ausnahmen vom Artenschutz unter Berufung auf die öffentliche Sicherheit zuzulassen. Dies habe die Umweltministerkonferenz in ihrer Sitzung im Mai 2020 festgestellt.“
Dieser Aussage des Landratsamtes (LRA) widersprechen wir. Das LRA hat das europäische Recht und die europäische Vogelschutzrichtlinie nicht verstanden, die Umweltministerkonferenz hat in Genehmigungsverfahren gar keine Befugnis. Ausnahmen vom Tötungsverbot bei Windenergieanlagen sind nach der europäischen Vogelschutzrichtlinie nicht rechtmäßig.
Der Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer Prof. Dr. Martin Gellermann kommt in seinem rechtswissenschaftlichen Gutachten, das vom Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) beauftragt wurde, zu dem Ergebnis:
„Die windkraftbedingte Tötung europäischer Vögel darf derzeit aus unionsrechtlichen Gründen nicht auf der Grundlage des § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 BNatSchG zugelassen werden.
Ausnahmen vom Tötungsverbot können zugunsten der Windkraftnutzung auch nicht auf § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BNatSchG („öffentliche Sicherheit“) gestützt werden, weil Windenergieanlagen die Voraussetzungen dieser unionsbasierten Vorschriften nicht erfüllen.“
Das LRA verkennt einfach die Bedeutung des Beschlusses der Umweltministerkonferenz (UMK). Diesen UMK-Beschluss darf das LRA keinesfalls als Grundlage einer möglichen Entscheidung heranziehen.